Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können. Die Erreichung dieser Ziele wird auch Gegenstand der Erfolgskontrolle sowie einer möglichen externen Evaluation sein. Der Zuwendungszweck ist die Förderung von Beratungsleistungen. Zweck der geförderten Beratungen ist die Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen sie nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen mit unternehmerischen Mitteln reagieren zu können.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen der Beantragung erhalten Sie von Ihrem Beratungspartner, der im BAFAProgramm gelistet sein muss.