Übersicht zu Förderprogrammen
Investitionen
Investitionen der gewerblichen Wirtschaft u.a. für die Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungen der Produktion oder Erwerb eines Unternehmens können mit Zuschüssen der Länder und Zulagen des Bundes bzw. der EU gefördert werden.
Darlehen
Mit zinsverbilligten Darlehen durch die Förderbanken und Haftungsfreistellungen bzw. die Übernahme von Bürgschaften erhalten Unternehmen eine Förderung zur Finanzierung des Unternehmens bzw. der Investition. Die Beantragung erfolgt meist über das sogenannte Hausbankprinzip, d.h. nicht direkt über die beteiligten Förderbanken wie KFW, Investitionsbank Berlin, Investitonsbank Brandenburg, SAB Sachsen, NBank oder Thüringer Aufbaubank.
Innovation und Technologie
In den Bereichen werden Fördermittel in Form von Zuschüssen, Anteilsfinanzierungen, vergünstigten Darlehen und Beteiligungen geboten. Gefördert werden hier u.a. die Potenzialanalyse einer Idee und die Erstellung eines Konzeptes, Forschung und Entwicklung, Machbarkeitsstudien, Prototypenfertigung, externes Projektmanagement und die Patentierung.
Personal
Für die Ausbildung, Qualifikation von Mitarbeitern, Einstellung und die Schaffung von Arbeitsplätzen erhalten Unternehmen Zuschüsse, die den finanziellen Aufwand reduzieren.
Forschung und Entwicklung
Mit dem Wipano-Förderprogramm werden sowohl Beratungen, Patentprüfungen als auch in 3 LP-Stufen bis zu 50% und max. 16.000 € gefördert.
Beratungsförderung
Mit dem aktuellen bundesweiten Beratungsförderungsprogramm "Förderung von Unternehmenssberatungen" im Anschluss an das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA wurden die bisherigen Förderprogramme der KFW Gründercoaching Deutschland und Turn Around Beratung sowie die Beratungsförderung des BAFA inhaltlich fortgeführt. Zusätzlich existieren in den einzelnen Bundesländern eigene Programme, wie die „Gründungsberatung“ oder "Beratung zur Unternehmensnachfolge" in Sachsen oder Existenzgründungsberatung ego-Start in Sachsen-Anhalt. Hierdurch werden Unternehmen in die Lage versetzt, externen Sachverstand zu nutzen und einen wesentlichen Zuschuss der Beratungskosten zu erhalten.
Beratungsförderung in Sachsen
Egal ob Sie noch vor der Gründung ihres Unternehmens stehen oder ob Sie bereits gegründet haben, es gibt ein vielfältiges Beratungsangebot, um ihr Unternehmen auf sichere Beine zu stellen. Externe Berater können Sie beispielsweise bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen, organisatorischen oder finanziellen Fragen der Unternehmensgründung und –führung unterstützen oder bei speziellen Themen wie Umwelt- und Arbeitsschutz.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beratungsleistungen von externen Beratern gefördert werden.
Die vorliegende Abbildung soll Ihnen einen Überblick über Beratungsförderungsprogramme geben. Je nach Unternehmensphase und Voraussetzungen kommen folgende Programme in Betracht:
- ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Förderung von Unternehmensberatungen (BAFA)
- Mittelstandsförderung – Betriebsberatung/ Coaching (SAB)
1. ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen(SAB) – Beratungsförderung in der Vorgründungsphase
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden allgemeine Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Gründer (z. B. Überarbeitung und Weiterentwicklung des Gründerkonzepts, Sicherung und Optimierung der Finanzierung, Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes, Markterschließung, Standortsuche, Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und – strategien und dem Personalmanagement.
Die reine Erstellung eines Gründungskonzepts ist nicht förderfähig.
Begünstigte
Natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen oder Gründer, die eine Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb planen.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte oder Notare tätig sein wollen.
Förderkonditionen
Pauschale in Höhe von 400 EUR pro Tagewerk, bei Unternehmensnachfolgen 500 EUR pro Tagewerk
Tagewerk umfasst 8 Stunden
Beratung soll mindestens 2, darf höchstens jedoch 10 Tagewerke umfassen
Je Gründungsvorhaben kann die Förderung nur einmal innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen werden
Vorlage eines schlüssigen Gründungskonzeptes und Nachweis eines Gründungsseminars oder zuletzt eine leitende Tätigkeit sind Voraussetzung
Gründung des Unternehmens darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein
Antragstellung
Angehende Gründer wenden sich je nach Zuständigkeit an die IHK Dresden, HWK Dresden oder an den Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB) (mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn der Selbstständigkeit)
Voraussetzung ist die Vorlage des Gründungskonzeptes und des Lebenslaufs
IHK / HWK/ LFB führen ein Beratungsgespräch und erteilen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Beratungsempfehlung (Protokoll)
Antragstellung muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Beratungsempfehlung bei der SAB erfolgen (Antragsunterlagen unter www.sab.sachsen.de)
Hinweise
Antragstellung vor Beginn der Beratung
Beratervertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn
Beratungsleistungen sollten Prüfung der Schlüssigkeit des Gründungskonzeptes, der Markt und Wettbewerbsverhältnisse, des Investitions- und Finanzierungskonzeptes und der Wirtschaftlichkeit beinhalten.
Die Gründung (Gewerbeanmeldung bzw. Meldung beim Finanzamt) darf bis zum Ende der Gründungsberatung (SAB) noch nicht erfolgt sein.
Weitere Informationen finden sie unter www.sab.sachsen.de
2. Förderung von Unternehmensberatungen (BAFA)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden:
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung,
spezielle Beratungen um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen
Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Wirtschaftschaftlichkeit
Begünstigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Freiberufler
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin oder –berater, als Wirtschaftsprüferin oder –prüfer, als Steuerberaterin oder –berater oder als vereidigte Buchprüferin oder –prüfer tätig sind oder tätig werden wollen
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Förderkonditionen
80 Prozent Zuschuss zu den Beratungskosten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 80 Prozent Region Lüneburg, Trier, sonst 50 Prozent für
Jungunternehmen Unternehmen bis ein Jahr nach Gründung, maximale Bemessungsgrundlage 3.500 Euro
Bestehende Unternehmen (mindestens mehr als ein Jahr tätig), maximale Bemessungsgrundlage: 3.500 Euro
Antragstellung
Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA
Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis
Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bafa.de
3. Betriebsberatung/ Coaching (SAB) Mittelstandsförderung
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:
Unternehmensführung mit dem Schwerpunkt auf betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen (z.B. Marketing,
Einführung neuer Produkte, (Marktanalyse im Vorfeld der Produktentwicklung, Innovationsforschung),
zur Erschließung ausländischer Märkte
Unternehmensnachfolge
Umwelt
Unternehmenssicherheit u.v.a.m.
Von Förderung ausgeschlossen ist z. B. Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen, die Ausarbeitung von Verträgen sowie Steuer- und Rechtsberatung
Begünstigte
KMU mit Sitz in Sachsen
Förderkonditionen
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)
Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers
Umfang: innerhalb eines Kalenderjahres Ausgaben bis zu 16.000 Euro/ bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge bis zu 20.000 Euro
Bemessungsgrenzen für ein Tagewerk max. 700 Euro / Tageshonorare von mehr als 900 Euro schließen eine Förderung aus.
Antragstellung
Mit Antragstellung ist die Vorlage eines Kurzberichts (Situationsbeschreibung des KMU, Schwachstellenanalyse einen Beratungsplan) erforderlich
Antragsstellung über Qualitätssicherer: Zugelassenes Unternehmen übernimmt Qualitätssicherung (Feststellung des Beratungsbedarfs, Vorschlag eines geeigneten Beraters, Qualitätskontrolle der Beratung)
Antragstellung direkt bei der SAB (Direktverfahren): Auswahl eines bei der SAB gelisteteten Beraters mit entsprechendem Qualifikationsnachweis durch Antragsteller
Hinweise
Antragstellung vor Beginn der Beratung
Beratervertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn Zuwendungsbescheid der SAB Sächsischen AufbauBank oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vorliegt
Weiter Informationen finden Sie unter www.sab.sachsen.de