Publiziert am , Kategorie Unternehmen

Sanierungsklausel ist keine unzulässige Beihilfe-Verlustvorträge fallen nicht weg

Kein Wegfall der Verlustvorträge durch Sanierungsklausel für Unternehmen in der Sanierung.

Im Bereich der Sanierung von Unternehmen bleiben dem Erwerber, der Anteile an einer Gesellschaft  mit Sanierungsabsicht erwirbt, die Verlustvorträge (zumindest quotal) erhalten. Die sog. Sanierungsklausel wurde bisher von der Europäischen Kommission als unzulässige Beihilfe eingestuft. Jetzt hat der EuGH entschieden, dass die Sanierungsklausel keine unzulässige Beihilfe ist und somit alle gegenteiligen Beschlüsse nichtig sind.