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Änderungen im Förderprogramm Sachsenkredit mit Zins- und Tilgungszuschuss

Das Programm richtet sich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit dem Sitz in Sachsen, an Freiberufler und Existenzgründer-die investieren, sich stärken und/oder weiterentwickeln wollen. Mit Darlehen zwischen 20 T€ und 5 Mio € und Tilgungszuschüssen fördert der Freistaat Sachsen Unternehmen bzw. natürliche Personen. (Quelle: www.sab.sachsen.de)

 

 

 

Nicht rückzahlbare Projektzuschussförderung von bis zu 6%

Das Ziel des Programmes liegt in einer Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender kleiner Unternehmen.

Nähere Informationen und Hilfestellungen bei der Beantragungen erhalten Sie von Ihrem Berater.

 

Quelle: Sächsische Aufbaubank, 19.05.2026

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) passt zum 13. Mai 2026 die Förderkonditionen des SAB Sachsenkredit "Universal" an. 

  • Darlehenshöhe: Die Bemessungsgrundlage für den Tilgungszuschuss wird auf 2,5 Mio. EUR abgesenkt. Grundsätzlich werden unverändert Darlehen bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR gewährt, allerdings ist die Differenz beihilfefrei. 
  • Tilgungszuschuss: von maximal 6 % der Darlehenssumme (statt 10%) 
    • Basissatz: 4 % (statt 6 %)
    •  Zuschlag (Bonus): maximal ein Bonus von 2 % (statt zwei Boni)
  • Brancheneinschränkung: Einzelhandelsketten, Franchiseunternehmen der Gastronomie, Arztpraxen und Apotheken im städtischen Raum sowie haftungsfreigestellte Vorhaben erhalten künftig max. die Basisförderung von 4% ohne Bonus.

Alle anderen Programmbedingungen bleiben unverändert.