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Mitarbeiter qualifizieren mit bis zu 100% Zuschuss

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert vor allem berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ziel ist, Arbeitnehmer für Digitalisierung, Strukturwandel oder Fachkräftemangel weiterzuqualifizieren.

 

Gefördert werden können unter anderem:

  • Lehrgangs- bzw. Weiterbildungskosten
    Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt je nach Fall einen Teil oder sogar 100 % der Kurskosten, inklusive Prüfungsgebühren.
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
    Wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit an Weiterbildungen teilnehmen, kann der Arbeitgeber Zuschüsse zum Gehalt erhalten – teils bis 100 % der Lohnkosten, abhängig von Unternehmensgröße und Qualifizierung.
  • Kosten für Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen
    Gefördert werden z. B.:
    • Nachholen eines Berufsabschlusses
    • anerkannte Teilqualifikationen
    • Umschulungen
    • Weiterbildungen bei zugelassenen Bildungsträgern (meist >120 Stunden)
  • Zusätzliche Kosten
    Unter Umständen werden auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft oder Verpflegung übernommen.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – mit oder ohne Berufsabschluss, unabhängig von Alter oder Betriebsgröße. Besonders relevant, wenn:

  • der Job durch neue Technologien verändert wird,
  • die Branche vom Strukturwandel betroffen ist,
  • eine Weiterbildung in einem Engpassberuf geplant ist.

Voraussetzungen

Typische Voraussetzungen:

  • bestehendes Arbeitsverhältnis,
  • Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger,
  • Weiterbildung erfüllt die Förderkriterien.

Nicht gefördert werden bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen oder manche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister/Techniker, wenn andere Förderprogramme greifen).