Gefördert werden können unter anderem:
- Lehrgangs- bzw. Weiterbildungskosten
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt je nach Fall einen Teil oder sogar 100 % der Kurskosten, inklusive Prüfungsgebühren. - Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
Wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit an Weiterbildungen teilnehmen, kann der Arbeitgeber Zuschüsse zum Gehalt erhalten – teils bis 100 % der Lohnkosten, abhängig von Unternehmensgröße und Qualifizierung. - Kosten für Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen
Gefördert werden z. B.: - Nachholen eines Berufsabschlusses
- anerkannte Teilqualifikationen
- Umschulungen
- Weiterbildungen bei zugelassenen Bildungsträgern (meist >120 Stunden)
- Zusätzliche Kosten
Unter Umständen werden auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft oder Verpflegung übernommen.
Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – mit oder ohne Berufsabschluss, unabhängig von Alter oder Betriebsgröße. Besonders relevant, wenn:
- der Job durch neue Technologien verändert wird,
- die Branche vom Strukturwandel betroffen ist,
- eine Weiterbildung in einem Engpassberuf geplant ist.
Voraussetzungen
Typische Voraussetzungen:
- bestehendes Arbeitsverhältnis,
- Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger,
- Weiterbildung erfüllt die Förderkriterien.
Nicht gefördert werden bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen oder manche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister/Techniker, wenn andere Förderprogramme greifen).