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Neue Bilanzierungsregeln von Leasingverträgen für Mittelständler ab 01.01.2019

Leasingverträge werden künftig bilanziert. Mit der Veröffentlichung des neuen Leasingstandards IFRS 16 hat das International Accounting Standards Board (IASB) seinen bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung abgelöst.

Das zuletzt starke Wachstum der Leasingfinanzierungen und einem hohen Anteil an Finanzierungen wird künftig-zumindest für Unternehmen, die nach den internationalen Regeln für die Rechnungslegung (IFRS) bilanzieren, an Attraktivität verlieren. Ab dem 01.01.2019 soll der neue Leasingstandard IFRS 16 zu einer verbesserten bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen insbesondere beim Leasingnehmer führen und bringt somit erhebliche Änderungen. Zunehmende Operative Gewinne, sinkende Eigenkapitalquoten und die  Sichtbarkeit der Belastungen erst im Betriebsergebnis sind hier zu nennen.

Mit der Veröffentlichung des neuen Leasingstandards IFRS 16 hat das International Accounting Standards Board (IASB) seinen bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung abgelöst.

Ausnahmen sind Leasingverträge (operating leasing) mit kurzer Laufzeit (<12 Monate) bzw. mit geringem Wert (<5.000 Dollar.) Dies wird z.B. bei Bürotechnik und EDV relevant.