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Wachstumschancengesetz 2026 für den Mittelstand

Das Wachstumschancengesetz ist kein klassisches Zuschussprogramm, sondern bringt vor allem steuerliche Entlastungen und bessere Förderbedingungen – besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

 

Die wichtigsten Vorteile für KMU sind:

1. Verbesserte Forschungszulage (besonders relevant für innovative KMU)

Hier profitieren KMU am stärksten:

  • Fördersatz für KMU erhöht: bis zu 35 % auf förderfähige F&E-Aufwendungen (statt 25 % bei anderen Unternehmen).
  • Maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. € pro Jahr.
  • Dadurch können KMU bis zu 3,5 Mio. € Forschungszulage pro Jahr erhalten.
  • 70 % der Kosten für Auftragsforschung (z. B. externe Entwicklungsdienstleister, Hochschulen) sind anrechenbar.
  • Neu förderfähig: Abschreibungen auf Geräte, Maschinen, Laboreinrichtungen, Hard- und Software, wenn sie für Forschungsvorhaben genutzt werden.

Für KMU mit Softwareentwicklung, Produktentwicklung, KI-Projekten, Maschinenbau oder Prototypenbau ist das oft die bedeutendste Änderung.

2. Schnellere Abschreibungen auf Investitionen

KMU können Investitionen steuerlich schneller geltend machen:

  • Degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Technik, Betriebsausstattung) wurde wieder ermöglicht.
  • Das verbessert die Liquidität, weil Steuerlast früher sinkt.

3. Verbesserungen bei § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibungen)

Relevant für kleinere Betriebe:

  • Höhere steuerliche Spielräume für geplante Investitionen.
  • KMU können Investitionen früher steuerlich berücksichtigen und damit Kapital schonen.

4. Höhere Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

  • Kleinere Anschaffungen können einfacher sofort abgeschrieben werden.
  • Weniger Verwaltungsaufwand und schnellere steuerliche Entlastung.

5. Bürokratieabbau und Erleichterungen

Unter anderem:

  • Höhere Schwellenwerte für Buchführungspflichten.
  • Entlastungen bei Steuererklärungen für kleinere Unternehmen.
  • Ziel: weniger Verwaltungsaufwand für KMU.

 

 

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert vor allem berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ziel ist, Arbeitnehmer für Digitalisierung, Strukturwandel oder Fachkräftemangel weiterzuqualifizieren.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Lehrgangs- bzw. Weiterbildungskosten
    Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt je nach Fall einen Teil oder sogar 100 % der Kurskosten, inklusive Prüfungsgebühren.
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
    Wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit an Weiterbildungen teilnehmen, kann der Arbeitgeber Zuschüsse zum Gehalt erhalten – teils bis 100 % der Lohnkosten, abhängig von Unternehmensgröße und Qualifizierung.
  • Kosten für Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen
    Gefördert werden z. B.:
    • Nachholen eines Berufsabschlusses
    • anerkannte Teilqualifikationen
    • Umschulungen
    • Weiterbildungen bei zugelassenen Bildungsträgern (meist >120 Stunden)
  • Zusätzliche Kosten
    Unter Umständen werden auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft oder Verpflegung übernommen.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – mit oder ohne Berufsabschluss, unabhängig von Alter oder Betriebsgröße. Besonders relevant, wenn:

  • der Job durch neue Technologien verändert wird,
  • die Branche vom Strukturwandel betroffen ist,
  • eine Weiterbildung in einem Engpassberuf geplant ist.

Voraussetzungen

Typische Voraussetzungen:

  • bestehendes Arbeitsverhältnis,
  • Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger,
  • Weiterbildung erfüllt die Förderkriterien.

Nicht gefördert werden bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen oder manche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister/Techniker, wenn andere Förderprogramme greifen).