Das »Gemeinsame Umsetzungsdokument« enthält neben den Fördergegenständen auch die spezifischen Fördervoraussetzungen und -bedingungen, die sowohl für sächsische als auch tschechische Antragsteller gelten werden.
»Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Kooperationsprogramm auch in den nächsten Jahren eine Vielzahl guter Projektideen entlang der sächsisch-tschechischen Grenze unterstützen und damit die Zusammenarbeit mit den tschechischen Partnern weiter intensivieren werden«, so Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung.
Ende Juli hatte die Europäische Kommission das Kooperationsprogramm Interreg Sachsen-Tschechien 2021-2027 genehmigt. Insgesamt stellt die Europäische Union für das Programm rund 152,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058571 24.03.2023