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Erschwerung von Share-Deals für Immobilieninvestitionen

Gesetzgeber erschwert Immobilientransaktionen in Form von Share Deals.

Mit Inkraftreten der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes am 01.07.2021 wurden die Anforderungen an sog. Share-Deals deutlich verschärft. Um die Grunderwerbsteuer zu senken, die vor allem bei großen Immobilieninvestments eine wachsende Bedeutung hat, werden oftmals Unternehmen bzw. Anteile der Unternehmen, die dann die Immobilie im Besitz halten, veräußert. Dabei wurden jetzt die 95%-Grenze der Anteilseignerwechsel auf 90% gesenkt (eigentlich 89,9 %) und die Haltefristen bei Kapitalgesellschaften von 5 auf 10 Jahre verlängert. Dementsprechend wird eine Verkäufer noch 10 Jahre nach einem Verkauf Miteigentümer bzw. Gesellschafter bleiben müssen-was die Attraktivität des Share Deals deutlich einschränken wird.