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Rentenversicherung für Selbstständige-Kriterien verschärft

Der Anteil der Selbständigen, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als scheinselbstständig kategoriesiert werden, bleibt hoch.

2020 kamen die Prüfer der DRV-Clearingstelle bei knapp 43 Prozent von 21329 Feststellungsverfahren über den Statuts von Selbständigen zum Schluss, diese seien in Wirklichkeit abhängig beschäftigt...Im vergangenen Jahr war dies bei fast 40 Prozent von insgesamt 22033 Verfahren der Fall.

Quelle: Wirtschaftswoche vom 18.02.2022