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Förderprogramm zur Investition und Personalförderung (GRW) in Sachsen ab Juni 2026 neu aufgestellt

Das sächsische Kabinett hat am 19. Mai 2026 eine Änderung der Richtlinie GRW RIGA beschlossen. Förderung bis zu 45%- Antrags- und Nachweisprozess vereinfacht.

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​​​Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
  • Fördersätze von bis zu 45 %
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • Kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

 

  • Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
  • Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren


Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
 

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • ........

 

Quelle: SAB sab.sachsen, 21.05.2026