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Arbeitszeiterfassung-Pflicht auch für KMU und Geschäftsführer?

Das Bundesarbeitsministerium plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes und hat einen Entwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Der neue Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und noch am selben Tag aufgezeichnet werden soll. Für Tarifpartner sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Das Bundesarbeitsministerium plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes und hat einen Entwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Der neue Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und noch am selben Tag aufgezeichnet werden soll. Für Tarifpartner sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind beispielsweise von der Regelung über elektronische Aufzeichnung ausgenommen.

Der Gesetzentwurf werde nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. 

ver.di begrüßt, dass das Bundesarbeitsministerium nun seinen lange erwarteten Entwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt hat, der Vorschlag entspreche allerdings nicht unseren Vorstellungen, so eine ver.di Sprecherin: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das steht völlig außer Frage. Der vorgelegte Vorschlag entspricht allerdings nicht unseren Vorstellungen. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sollte im Arbeitsschutzgesetz geregelt werden.“

Quelle.(https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129)

Geschäftsführer,leitende Angestellte und Außendienstmitarbeiter sind von der Regelung und Zeiterfassung ausgenommen.