Restrukturierung und Turn Around
Die Beratung zur Restrukturierung von Unternehmen, Änderungen in wesentlichen Prozessen im Unternehmen bzw. zur Krisenbewältigung ist mehr als die Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes und eine Überarbeitung der Unternehmensstrategie. Detailanalyse
Vielmehr sind hier klare Strukturen zu schaffen, Kompetenzen zu stärken und die nächsten Schritte zu planen. Entwicklungen, die zum nunmehr notwendigen Änderungsbedarf im Unternehmen bzw. zur Krise des Unternehmen führten, sind konsequent festzustellen und zu erläutern, die Ausrichtung des Unternehmens ist zu hinterfragen und ggf. neu zu gestalten (Organisation, Produktmanagement, Finanzierung, Prozessoptimierung, Personal). Restrukturierungskonzepte helfen Unternehmen zum Beispiel, wenn Umsätze zurückgehen oder Liquiditätsengpässe auftauchen. Restrukturierungskonzept
Die notwendige Maßnahmenplanung und das Zusammenspiel von leistungswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Restrukturierung entscheiden oftmals über den Erfolg oder Misserfolg der Umsetzung einer Restrukturierung bzw. Unternehmenssanierung.
Mit umfassender, praktischer Erfahrung und fundierten Kenntnissen der Restrukturierungsberatung können wir Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die richtigen Ergebnisse zu erzielen.
Sanierungsberatung und Transformation
Das Hauptziel der Sanierungsberatung besteht im Erhalt und langfristigem Fortbestand des Unternehmens bzw. Unternehmensteiles.
Hier werden umsetzbare Lösungen, zumeist mit einem geringen zeitlichen Umsetzungsrahmen, gefordert, die Unternehmen in die Lage versetzen die Zahlungsfähigkeit zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu erlangen. Liquiditätsstatus und Fortführungsprognose
Sanierungskonzepte nach dem Standard IDW S6/BGH stellen die Ausgangslage des Unternehmens nachvollziehbar dar. Sie ermöglichen es, fundierte Entscheidungen für alle Beteiligten zu treffen. Sie werden vor allem von Kreditgebern gefordert, wenn es um Neukredite, die Aufrechterhaltung bestehender Kreditlinien oder Prolongationen bestehender Kredit geht. Sanierungskonzept IDW S6/BGH
Sanierungskonzepte der PMU CONSULTING helfen mit einer integrierten Maßnahmen- und Umsetzungsplanung die existenzielle Bedrohung für das Unternehmen zu beseitigen, eine Neuausrichtung zu ermöglichen und eine nachhaltige Marktfähigkeit des Unternehmen zu erreichen- zumeist unter Beteiligung der aktuellen Finanzierungspartner.
Unsere Beratungslösungen und Sanierungskonzepte erfüllen die Anforderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer sowie der aktuellen BGH-Rechtsprechung.
Mit einem Sanierungscontrolling zum Sanierungsvorhabens begleiten wir aktiv die Umsetzung von Sanierungskonzepten und erstellen geeignete Dokumentationen zur Übersicht, Stand der Umsetzung und Einschätzung der Umsetzung. Sanierungscontrolling
Weiterführende Informationen zum Thema Sanierung und Restrukturierung finden Sie im PMU-Beratungsprojekt: Sanierungsberatung Sachsen (www.sanierungsberatung-sachsen.de).
Finanzwirtschaftliche Sanierung
Die finanzwirtschaftliche Sanierung als eine Form der materiellen Sanierung ist neben der leistungswirtschaftlichen Sanierung die zweite Säule bei der Sanierung von Unternehmen.
Berücksichtigung finden hier vor allem finanzwirtschaftliche Aspekte, die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungs- und Ertragsfähigkeit des Unternehmens beinhalten. Die finanzwirtschaftliche Begleitung eines Krisenengagements zielt darauf ab, sowohl das Überleben des Kreditnehmers zu sichern als auch Ausfälle bei den Kreditgebern zu vermeiden.
Mögliche finanzwirtschaftliche Instrumente sind dem Bereich des Eigenkapitals, des Fremdkapitals oder beiden zuzuordnen und unterscheiden sich zum Teil wesentlich in ihren Ansatzpunkten und der Nachhaltigkeit ihrer Wirkung. Finanzwirtschaftliche Instrumente
Eignen sich einzelne Maßnahmen jeweils in speziellen Krisensituationen, sind sie in anderen Krisensituationen wiederum ungeeignet. Sanierungsinstrumente finden situations- bzw. stadienbezogen Anwendung. (Zahlungsstockung, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung)
So gibt es Maßnahmen, wie z.B. die Stundung von Zinsen und Tilgungsleistungen, die sich nur zur Überwindung kurzfristiger Zahlungsstockungen eignen. Andere Instrumente, wie z.B. die Rangrücktrittserklärung, sind für eine nachhaltige Abwendung einer Überschuldungssituation geeignet, während eine kurzfristige Zahlungsstockung hiermit nicht behoben werden kann.