Beratungslösungen. Fördermittelberatung.

Bei der Vielzahl der Förderprogramme helfen wir Ihnen den Überblick zu behalten, eruieren die Fördermöglichkeiten und übernehmen das komplette Fördermittelmanagement für Ihr Vorhaben.

Übersicht zu Förderprogrammen

Investitionen

 

Investitionen der gewerblichen Wirtschaft u.a. für die Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungen der Produktion oder Erwerb eines Unternehmens können mit Zuschüssen der Länder und Zulagen des Bundes bzw. der EU gefördert werden.

 

Darlehen

Mit zinsverbilligten Darlehen durch die Förderbanken und Haftungsfreistellungen bzw. die Übernahme von Bürgschaften erhalten Unternehmen eine Förderung zur Finanzierung des Unternehmens bzw. der Investition. Die Beantragung erfolgt meist über das sogenannte Hausbankprinzip, d.h. nicht direkt über die beteiligten Förderbanken wie KFW, Investitionsbank Berlin, Investitonsbank Brandenburg, SAB Sachsen, NBank  oder Thüringer Aufbaubank.

 
Innovation und Technologie

In den Bereichen werden Fördermittel in Form von Zuschüssen, Anteilsfinanzierungen, vergünstigten Darlehen und Beteiligungen geboten. Gefördert werden hier u.a. die Potenzialanalyse einer Idee und die Erstellung eines Konzeptes, Forschung und Entwicklung, Machbarkeitsstudien, Prototypenfertigung, externes Projektmanagement und die Patentierung.

 

Personal

Für die Ausbildung, Qualifikation von Mitarbeitern, Einstellung und die Schaffung von Arbeitsplätzen erhalten Unternehmen Zuschüsse, die den finanziellen Aufwand reduzieren.

 

Forschung und Entwicklung

Mit dem Wipano-Förderprogramm werden sowohl Beratungen, Patentprüfungen als auch in 3 LP-Stufen bis zu 50% und max. 16.000 € gefördert.

 

 

Beratungsförderung

Mit dem aktuellen bundesweiten Beratungsförderungsprogramm "Förderung von Unternehmenssberatungen" im Anschluss an das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA wurden die bisherigen Förderprogramme der KFW Gründercoaching Deutschland und Turn Around Beratung sowie die Beratungsförderung des BAFA inhaltlich fortgeführt.  Zusätzlich existieren in den einzelnen Bundesländern eigene Programme, wie die „Gründungsberatung“ oder "Beratung zur Unternehmensnachfolge" in Sachsen oder Existenzgründungsberatung ego-Start in Sachsen-Anhalt. Hierdurch werden Unternehmen in die Lage versetzt, externen Sachverstand zu nutzen und einen wesentlichen Zuschuss der Beratungskosten zu erhalten.

Beratungsförderung in Sachsen

Egal ob Sie noch vor der Gründung ihres Unternehmens stehen oder ob Sie bereits gegründet haben, es gibt ein vielfältiges Beratungsangebot, um ihr Unternehmen auf sichere Beine zu stellen. Externe Berater können Sie beispielsweise bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen, organisatorischen oder finanziellen Fragen der Unternehmensgründung und –führung unterstützen oder bei speziellen Themen wie Umwelt- und Arbeitsschutz.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Beratungsleistungen von externen Beratern gefördert werden.

Die vorliegende Abbildung soll Ihnen einen Überblick über Beratungsförderungsprogramme geben. Je nach Unternehmensphase und Voraussetzungen kommen folgende Programme in Betracht:

-          ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

-          Förderung von Unternehmensberatungen (BAFA)

-          Mittelstandsförderung – Betriebsberatung/ Coaching (SAB)

 

1.      ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen(SAB) – Beratungsförderung in der Vorgründungsphase

 

Ziele und Maßnahmen                                     

Gefördert werden allgemeine Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Gründer (z. B. Überarbeitung und Weiterentwicklung des Gründerkonzepts, Sicherung und Optimierung der Finanzierung, Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes, Markterschließung, Standortsuche, Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und – strategien und dem Personalmanagement.

Die reine Erstellung eines Gründungskonzepts ist nicht förderfähig.

 

Begünstigte

Natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen oder Gründer, die eine Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb planen.

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte oder Notare tätig sein wollen.

 

Förderkonditionen

Pauschale in Höhe von 400 EUR pro Tagewerk, bei Unternehmensnachfolgen 500 EUR pro Tagewerk

Tagewerk umfasst 8 Stunden

Beratung soll mindestens 2, darf höchstens jedoch 10 Tagewerke umfassen

Je Gründungsvorhaben kann die Förderung nur einmal innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen werden

Vorlage eines schlüssigen Gründungskonzeptes und Nachweis eines Gründungsseminars oder zuletzt eine leitende Tätigkeit sind Voraussetzung

Gründung des Unternehmens darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein

 

Antragstellung

Angehende Gründer wenden sich je nach Zuständigkeit an die IHK Dresden, HWK Dresden oder an den Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB) (mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn der Selbstständigkeit)

Voraussetzung ist die Vorlage des Gründungskonzeptes und des Lebenslaufs

IHK / HWK/ LFB führen ein Beratungsgespräch und erteilen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Beratungsempfehlung (Protokoll)

Antragstellung muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Beratungsempfehlung bei der SAB erfolgen (Antragsunterlagen unter www.sab.sachsen.de)

 

Hinweise

Antragstellung vor Beginn der Beratung

Beratervertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn

Beratungsleistungen sollten Prüfung der Schlüssigkeit des Gründungskonzeptes, der Markt und Wettbewerbsverhältnisse, des Investitions- und Finanzierungskonzeptes und der Wirtschaftlichkeit beinhalten.

Die Gründung (Gewerbeanmeldung bzw. Meldung beim Finanzamt) darf bis zum Ende der Gründungsberatung (SAB) noch nicht erfolgt sein.

Weitere Informationen finden sie unter www.sab.sachsen.de

 

2.      Förderung von Unternehmensberatungen (BAFA)

 

Ziele und Maßnahmen


Gefördert werden:

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung,

spezielle Beratungen um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen

Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Wirtschaftschaftlichkeit

 

Begünstigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Freiberufler

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin oder –berater, als Wirtschaftsprüferin oder –prüfer, als Steuerberaterin oder –berater oder als vereidigte Buchprüferin oder –prüfer tätig sind oder tätig werden wollen

Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

 

Förderkonditionen

80 Prozent Zuschuss zu den Beratungskosten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 80 Prozent Region Lüneburg, Trier, sonst 50 Prozent für

Jungunternehmen Unternehmen bis ein Jahr nach Gründung, maximale Bemessungsgrundlage 3.500 Euro

Bestehende Unternehmen (mindestens mehr als ein Jahr tätig), maximale Bemessungsgrundlage: 3.500 Euro

 

 

Antragstellung

Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA

Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis

Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden

Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen

Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bafa.de

 

3.      Betriebsberatung/ Coaching (SAB) Mittelstandsförderung

 

Ziele und Maßnahmen

Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:

Unternehmensführung mit dem Schwerpunkt auf betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen (z.B. Marketing,

Einführung neuer Produkte, (Marktanalyse im Vorfeld der Produktentwicklung, Innovationsforschung),

zur Erschließung ausländischer Märkte

Unternehmensnachfolge

Umwelt

Unternehmenssicherheit u.v.a.m.

Von Förderung ausgeschlossen ist z. B. Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen, die Ausarbeitung von Verträgen sowie Steuer- und Rechtsberatung

 

Begünstigte

KMU mit Sitz in Sachsen

 

Förderkonditionen


nicht rückzahlbarer Zuschuss

Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)

Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers

Umfang: innerhalb eines Kalenderjahres Ausgaben bis zu 16.000 Euro/ bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge bis zu 20.000 Euro

Bemessungsgrenzen für ein Tagewerk max. 700 Euro / Tageshonorare von mehr als 900 Euro schließen eine Förderung aus.

 

Antragstellung

Mit Antragstellung ist die Vorlage eines Kurzberichts (Situationsbeschreibung des KMU, Schwachstellenanalyse einen Beratungsplan) erforderlich

Antragsstellung über Qualitätssicherer: Zugelassenes Unternehmen übernimmt Qualitätssicherung (Feststellung des Beratungsbedarfs, Vorschlag eines geeigneten Beraters, Qualitätskontrolle der Beratung)

Antragstellung direkt bei der SAB (Direktverfahren): Auswahl eines bei der SAB gelisteteten Beraters mit entsprechendem Qualifikationsnachweis durch Antragsteller

 

Hinweise

Antragstellung vor Beginn der Beratung

Beratervertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn Zuwendungsbescheid der SAB Sächsischen AufbauBank oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vorliegt

Weiter Informationen finden Sie unter www.sab.sachsen.de