Mit Inkrafttreten der neuen Mittesltandsrichtlinie erfahren vorhandene Förderprogramme wesentliche Änderungen. Insbesondere in den Programmteilen, wie E-Business, Designförderung, Messeförderung und Intensivcoaching, gab es wesentliche Änderungen. Bei der Investitionsförderung GA-GRW wurden neue Förderhöchstsätze und Mindestinvestitionssummen verankert. Zudem wurden weitere Einschränkungen beim Mikrodarlehen vorgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei der SAB Sachsen bzw. Ihrem Beratungspartner.
Neue Mittelstandsförderung in Sachsen
Die neue Richtlinie zur Förderung des Mittelstandes (GRW) in Sachsen ist in Kraft getreten. Neue Programme, neue Bedingungen und neue Formulare.
Datum: 03.08.2011 00:00
Kategorie: Unternehmen