Bei der Beantragung des Mikrodarlehens sind Vorhaben in folgenden Branchen von der Förderung ausgeschlossen: Rechts- Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und steuerberatende Berufe, Handelsvertreter, Finnaz- und Immobiliendienstleister, Autohäuser, Hausmeisterdienste. Wieder neu in die Förderung eingeschlossen sind Gastronomiebetriebe und die Bauwirtschaft. Insbesondere für Gründungs- und Erweiterungsvorhaben im Handwerk und Dienstleistungswirtschaft sind diese geförderten Darlehen von Interesse. Quelle: Newsletter SAB Sachsen vom 19.10.2011
Mikrodarlehen der SAB Sachsen
Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank ab sofort auch für Gastronomie und Bauwirtschaft
Datum: 19.10.2011 11:59
Kategorie: Gründung