Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können Sie sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unterenhmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln. Dafür können Investitions-, Betriebsmittel- und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro gewährt werden. Die Darlehen werden auf Basis der Programme „ERP-Gründerkredit – Universell“ und „KfW-Unternehmerkredit“ refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt. (Quelle: News SAB, www.sab.sachsen.de)
Änderungen der GUW Finanzierung in Sachsen/KFW Programme
Mit der Reform der KFW-Finanzierungsprogramme wurde die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung neu strukturiert.
Datum: 28.02.2012 00:00
Kategorie: Gründung