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Neues, überarbeitetes Förderprogramm zur Investitionsförderung GRW in Sachsen

Neue Bedingungen und Branchenerweiterungen im Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Investitionszuschuss

Neue Richtlinie GRW RIGA in Kraft getreten

Die neue Richtlinie des Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) (RIGA) ist am 27.09.2019 in Kraft getreten.

Mit der neu gefassten Richtlinie wurden die Fördermöglichkeiten insbesondere folgendermaßen erweitert:

  • das Mindestinvestitionsvolumen wurde für Investitionsvorhaben in den sächsischen Landkreisen von 70.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt
  • bei Investitionen von Unternehmen der Tourismuswirtschaft ist der Nachweis der in der Förderrichtlinie genannten Klassifizierungen bzw. Zertifizierungen
    (z. B. DEHOGA, DTV, Bett+Bike) unabhängig von einer bestimmten Kategorie ausreichend*
  • Unternehmen der folgenden Bereiche/Dienstleistungsarten können ab sofort eine Förderung erhalten*:
    • Herstellung von primären Baumaterialien und deren Erzeugnisse
    • Import/Exportgroßhandel
    • Großhandel, Online- und Versandhandel (mit Unternehmenshauptsitz im Freistaat Sachsen)
    • technische Unternehmensberatung
    • Leistungen, die der Sanierung und Instandhaltung dienen
    • mobile Dienstleistungen
    • logistische Dienstleistungen (ohne Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung)